Sie sind klein, schnell und wendig und deshalb im Zeitalter von Just-in-Time-Lieferungen besonders bei Industrie und Unternehmen beliebt. Kleinlastwagen oder Kleintransporter gelten straßenverkehrsrechtlich als PKW und bringen es auf hohe Geschwindigkeiten von über 160 km/h. Demzufolge sind sie häufig auf der Überholspur zu finden. Mit beachtlichen bis zu 3,5 Tonnen sind sie deutlich häufiger als andere LKW in Unfälle verwickelt. Die Fahrer: Gehetzt durch Termin- und Konkurrenzstress, vergessen häufig, dass sich ihr Fahrzeug in den Fahreigenschaften deutlich von denen eines PKW unterscheidet.
Durch den hohen Schwerpunkt und eine große Windangriffsfläche liegt ein Kleintransporter nicht so stabil auf der Straße, er kann viel schneller als ein PKW aus der Fahrspur ausbrechen oder gar umkippen. Schwere Ladung verlängert den Bremsweg; die darüber hinaus oft auch noch ungesichert transportiert wird. Dann kann ein Bremsmanöver das Fahrzeug schnell zu einem unkontrollierbaren Geschoss machen. Auch im Ortsverkehr kann es Probleme geben, und hier passieren mehr als die Hälfte aller Unfälle, bei denen Kleinlastwagen beteiligt sind. Eingeschränkte Sicht und fehlende Rückwarneinrichtung lassen Einparkversuche zu gefährlichen Aktionen für Fußgänger und Radfahrer werden.
Der überwiegende Teil der Kleintransporter gehört Subunternehmern, die einem harten Preis- und Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Die Auftraggeber geben häufig ein enges Zeitkorsett für Lieferfahrten vor, bei Nichteinhaltung drohen hohe Konventionalstrafen. Das verursacht Stress bei den Fahrern. Sie sehen sich genötigt, so schnell wie möglich ans Ziel zu kommen, nehmen dabei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kauf und geben schlichtweg Gas - auf der Überholspur.
Auch viele der bei den Berufsgenossenschaften versicherten Betriebe haben in ihrem Fuhrpark Kleintransporter. Für sie und für die Berufsgenossenschaften ist es daher von großer Bedeutung, sich beim Thema "Verkehrssicherheit für Fahrer von Kleintransportern" zu engagieren und die Arbeit des DVR zu unterstützen. Viele Berufsgenossenschaften, wie zum Beispiel die Maschinenbau- und Metall-BG und die Hütten- und Walzwerks-BG beteiligen sich mit bis zu 80 Prozent an den Kosten eines Sicherheitstrainings für Fahrer von Kleintransportern ihrer Mitgliedsunternehmen. Vermittelt werden unter anderem das Fahrverhalten beladener Fahrzeuge, Fahren mit Anhänger, Wirkung der Achsverteilung auf die Sicherheit und Ladungssicherheit.
Sollten Sie Fahrer eines Kleinlastwagens sein und Fragen zu Verkehrssicherheitstrainings für Kleinlastwagen haben, so wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, an Ihre Berufsgenossenschaft oder an den DVR.