Vibration - Effizientes Arbeiten mit niedrigen Vibrationsexpositionen

Etwa 1 bis 2 Millionen Beschäftigte sind in Deutschland Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch Hand-Arm-Vibrationen ausgesetzt. Bei Ganzkörper-Vibrationen ist die Größenordnung ähnlich.

Hand-Arm-Vibrationen

Hand-Arm-Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die bei Einleitung in das Hand-Arm-System des Menschen Knochen- oder Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen (z.B. die sogenannte "Weißfingerkrankheit") oder neurologische Erkrankungen auslösen können. Sie treten zum Beispiel beim Arbeiten mit handgehaltenen oder handgeführten rotierenden oder oszillierenden Arbeitsgeräten auf, etwa Bohrhämmern und Winkelschleifern, aber auch durch handgehaltene Werkstücke, durch handgehaltene schwingende Bedienelemente oder bei Geräten mit Einzelauslösung (z. B. Nagler, Bolzensetzer).

Ganzkörper-Vibrationen

Ganzkörper-Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die in den meisten Fällen in das Gesäß eingeleitet werden und Beschwerden (z. B. Rückenschmerzen) sowie Schädigungen der Wirbelsäule auslösen können. Betroffen hiervon können Fahrer von Erdbaumaschinen oder Flurförderzeugen sein. Ganzkörper-Vibrationen können aber auch über den Rücken oder beim stehenden Menschen über die Füße sowie beim liegenden Menschen über den Kopf eingeleitet werden. Neben den unmittelbaren Gesundheitsgefährdungen können Ganzkörper-Vibrationen auch die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, was zu mittelbaren Gefährdungen durch Unfälle führen kann.

Rechtliche Vorgaben

Den Rechtsrahmen für Gefährdungen durch Vibrationen bildet die am 9. März 2007 in Kraft getretene Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und die dazu gehörenden Technischen Regeln. Darin werden in systematischer Form erstmals Grenzwerte sowie spezielle Präventionsmaßnahmen festgeschrieben, um Erkrankungen zu vermeiden, die durch Vibrationen ausgelöst werden können. Die Verordnung setzt zwei EG-Richtlinien für Lärm- und für Vibrationsexpositionen um.

Weitere Informationen:

Zu Hand-Arm-Vibrationen (PDF, 1,5 MB, nicht barrierefrei)  sowie Ganzkörpervibrationen (PDF, 2,6 MB, nicht barrierefrei)  sind erläuternde Handbücher zu den EG-Richtlinien erhältlich.

Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)

Kontakt

Dipl.-Phys. Andreas Behr
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Tel.: +49 6131 802-18418

Dr.-Ing. Christian Freitag
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Fachbereich: Arbeitsgestaltung - Physikalische Einwirkungen
Referat Vibration
Tel.: +49 30 13001-3430