Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die DGUV Vorschrift 1 übernimmt die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes für die Einrichtungen und Organisationen des öffentlichen Bereichs, in denen auch nicht beschäftigte Versicherte tätig sind. Damit muss beispielsweise auch in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen eine Gefährdungsbeurteilung für die Kinder, Schüler und Studierenden durchgeführt werden.

Weder das Arbeitsschutzgesetz noch die DGUV Vorschrift 1 regeln jedoch im Detail, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sind. Daher stellen hierzu die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine Vielzahl ganz konkreter und branchen- und bereichsspezifischer Handlungshilfen zur Verfügung. Zusätzlich beraten die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auf Anfrage.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA stellt auf ihrem Web-Portal zur Gefährdungsbeurteilung ausführliche Informationen u.a. zu den einzelnen Schritten der Gefährdungsbeurteilung und zu den verschiedenen Klassen von Gefährdungsfaktoren, sowie eine Datenbank mit konkreten Handlungshilfen verschiedener Anbieter zur Verfügung.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA richtet sich mit der Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" zwar in erster Linie an die Aufsichtsdienste der Länder und der Unfallversicherung, jedoch kann diese Leitlinie auch Unternehmen als Orientierung dienen. Außerdem stellt die GDA im Rahmen ihres Werkzeugs "GDA-ORGAcheck" auch eine Reihe von Praxishilfen für Unternehmen zur Verfügung.


Weitere Informationen:

Ansprechpersonen

Dr. Markus Kohn
Hauptabteilung Prävention
Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit
Telefon: +49 30 13001-4530

Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen / Schulen / Hochschulen:
Annette Michler-Hanneken
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Zentrale
Moskauer Str. 18
40227 Düsseldorf
Telefon: +49 211 2808-1311