Der Arbeitsschutz in Deutschland wird über ein duales Arbeitsschutzsystem geregelt. Das bedeutet, dass neben dem Staat auch die gesetzliche Unfallversicherung für den Arbeitsschutz zuständig ist. Diese dualen Strukturen finden sich auch im Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz wieder.
Das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz umfasst neben den staatlichen Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln auch das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei dient das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung der Umsetzung des Präventionsauftrages nach § 14 Abs. 1 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII).
Unter das Vorschriftenwerk der Unfallversicherungsträger fallen die rechtsverbindlichen DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften). Das Regelwerk der DGUV setzt sich zusammen aus DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätzen. Diese Schriften stehen den Unternehmern und Versicherten als Hilfsmittel bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit zur Verfügung.
Aufgrund der Qualitätssicherung dienen auch die Schriften aus dem Regelwerk der DGUV als Richtschnur für ein Verhalten, das den rechtsverbindlichen Anforderungen aus den DGUV Vorschriften sowie den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes genügt.
Sämtliche aktuelle Schriften finden Sie in der DGUV Datenbank Publikationen.