Das Sachgebiet "Zeitarbeit" beschäftigt sich mit den Voraussetzungen einer gelingenden Zusammenarbeit zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieben im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Das Zusammenwirken der Beteiligten im Rahmen des Überlassungsprozesses ist Voraussetzung für Sicherheit und Gesundheit der Zeitarbeitsbeschäftigten.
Die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten bleibt für Zeitarbeitsunternehmen auch während der Tätigkeit ihrer Beschäftigten im Einsatzbetrieb bestehen. Die Zeitarbeitsunternehmen sind dafür verantwortlich geeignete Beschäftigte für den Einsatz auszuwählen und durch die Organisation des Überlassungsprozesses sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten nur an Arbeitsplätzen tätig werden, an denen ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.
Der Einsatzbetrieb ist in gleichem Maße für die Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten der Zeitarbeitsunternehmen verantwortlich wie er auch für die seiner eigenen Beschäftigten verantwortlich ist. Die Verantwortung des Einsatzbetriebes erstreckt sich auf den Einsatz der Beschäftigten entsprechend dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und auf die Integration der Beschäftigten in die Arbeitsschutzorganisation seines Unternehmens. Dazu gehören zum Beispiel die arbeitsplatzspezifische Unterweisung und die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel.
Das Sachgebiet "Zeitarbeit" befasst sich weiterhin mit Fragen der Organisation des Arbeitsschutzes bei Dienst- oder Werkverträgen, die sich aufgrund der rechtlichen Grundlagen deutlich von der Organisation des Arbeitsschutzes in der Zeitarbeit unterscheidet.
Hinweis: Die Durchführung von Werk- oder Dienstverträgen für Auftraggeber stellt keine Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) dar.
Das Sachgebiet Zeitarbeit bietet fachliche Beratung rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit in der Zeitarbeit. Das Beratungsangebot richtet sich an:
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