Arbeitsmittel, Anlagen, Betriebssicherheit

Die Sicherheit für die Beschäftigten im Betrieb hängt maßgeblich von der Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln, z.B. Werkzeuge, Maschinen oder Anlagen und deren richtigen Benutzung ab. Hierbei sind die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verbindlich. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beteiligt sich an der Erstellung der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) im staatlichen Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und besteht dort auf ein hohes Sicherheitsniveau. Darüber hinaus unterstützen und beraten die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften die Betriebe bei der richtigen Auswahl und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Die Interessen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hinsichtlich der Vertretung im Ausschuss für Betriebssicherheit werden im Koordinierungskreis Betriebssicherheit (KOBS) abgestimmt.

Ansprechperson

Finja Meyer
Hauptabteilung Prävention
Referat "Vorschriften und Regeln"
Telefon: +49 30 13001-4537