Suchtprävention

ein Schild tmit Schrift Beratung und Sucht

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Sucht in der Arbeitswelt

Suchtprobleme durch den Konsum von Alkohol, Nikotin, Medikamenten, Aufputschmitteln oder illegalen Drogen, aber auch stoffungebundene Suchtformen, wie pathologischer Internetgebrauch oder Computer- und Glückspielsucht, spielen in der Arbeitswelt eine Rolle und werden oft unterschätzt.

Suchtprobleme bedeuten nicht nur für Betroffene und deren Angehörige individuelle Tragödien. Sie verursachen für Wirtschaft und Gesellschaft hohe Kosten.

Der Konsum von Alkohol, Drogen sowie anderen Rausch- und Aufputschmitteln stellen ebenso wie mögliche Folgen eines pathologischen Internetgebrauchs oder einer Spielsucht (z.B. Übermüdung, Ablenkung oder Unkonzentriertheit) eine erhebliche Gefährdung am Arbeitsplatz dar.

Auf Basis der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Tätigkeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht mit dieser Tätigkeit beschäftigen. Aber auch Beschäftigte dürfen sich nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Unterstützung durch die Unfallversicherungsträger

Die Unfallversicherungsträger informieren, unterstützen und beraten Betriebe und Organisationen bei der Suchtprävention. Sie qualifizieren betriebliche Akteure zur Suchtprävention, unterstützen die Betriebe und Organisationen bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und führen Informationsveranstaltungen durch. Dabei kooperieren sie auch mit Krankenkassen, die im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung beispielsweise Tabakentwöhnungsprogramme oder Programme zum gesundheitsgerechten Alkoholkonsum anbieten. Wie ein gesamtgesellschaftliches Zusammenwirken zwischen den politischen Ressorts auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie den Sozialversicherungsträgern bei der Suchtprävention aussehen kann, verdeutlicht das Anwendungsbeispiel der Nationalen Präventionskonferenz (NPK).

Die DGUV greift das Thema Betriebliche Suchtprävention im Sachgebiet Betriebliches Gesundheitsmanagement ihres Fachbereichs Gesundheit im Betrieb auf. Für betriebliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bietet die DGUV Informationsmaterialien zum Thema Suchtprävention im Betrieb an. Die DGUV Information 206-009 "Suchtprävention in der Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen" gibt einen Überblick über die Vielfältigkeit der Suchterkrankungen, deren Ursachen und Entwicklungsstufen. Des Weiteren beschreibt die DGUV Information betriebliche Maßnahmen sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

Da das Suchtrisiko für Beschäftigte unter anderem auch durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen beeinflusst werden kann, ist auch die Gefährdungsbeurteilung ein wichtiger Faktor in der Prävention. Gerade psychische Belastung, wie eine hohe Arbeitsintensität oder Konflikte können Stress und das Bedürfnis erzeugen, sich durch Suchtmittel zu entspannen oder den Stress zu vergessen. Hier unterstützen die GDA-Empfehlungen sowie Seminarangebote der DGUV.

Um Betroffenen schnell zu helfen ist es auch wichtig, dass Führungskräfte Verhalten am Arbeitsplatz, dass auf Sucht oder andere Probleme hindeutet, anzusprechen. Die DGUV-Information 206-030 "Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten" bietet hier Hilfestellungen.

Aufklärungsarbeit bereits in jungen Jahren wichtig!

Da Suchtprävention am effektivsten ist, wenn sie bereits die Jugendlichen erreicht, stellt die DGUV auf dem Internetportal "Lernen und Gesundheit" auch didaktisch aufbereitete Unterrichtsmaterialien für die Sekundarstufe I und II sowie für berufsbildende Schulen zu Themen der Suchtprävention zur Verfügung:

Die DGUV unterstützt die Ziele der Aktionswoche Alkohol, die alle zwei Jahre von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) durchgeführt wird.


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