Mit knapp zwei Quadratmetern ist die Haut das größte Organ des menschlichen Körpers. Sie schützt vor äußeren Einflüssen und bildet eine natürliche Barriere.
Die Barriere der Haut kann durch verschiedene Gefährdungen beeinträchtigt werden. Dazu gehören:
Die Haut kann sich nach einer Schädigung innerhalb einer gewissen Zeit selbst regenerieren. Die Regeneration der Haut dauert oft länger als die Zeit zwischen den schädigenden Einflüssen. Schädigungen summieren sich auf und Hauterkrankungen können entstehen.
Erste Anzeichen für Hauterkrankungen können trockene, raue Haut sein. Dauert die hautschädigende Einwirkung an, können Ekzeme entstehen. Das können zum Beispiel allergische Kontaktekzeme oder Abnutzungsekzeme sein. Ekzeme sind Entzündungen der Haut, die mit Rötung, Juckreiz, Schwellung, Überwärmung und Schuppung, sowie Rissen der Haut einhergehen können.
Hautschutz und Hautpflege spielen eine wesentliche Rolle, um Schädigungen zu verringern, die Regeneration der Haut zu fördern und der Entstehung von Ekzemen vorzubeugen.
Hauterkrankungen verursachen oft hohen Leidensdruck und führen im schlimmsten Fall zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit. Die gute Nachricht: Hauterkrankungen können durch Prävention verhindert werden. Risiken für Hauterkrankungen werden durch die Gefährdungsbeurteilung identifiziert. Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, diese durchzuführen.
Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung können sein:
Die Art der Maßnahmen ist im Einzelfall tätigkeitsbezogen festzulegen. Die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" ist eine Hilfe bei der Ermittlung von Hautgefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie der Auswahl und Bewertung von persönlichen Schutzmaßnahmen. Außerdem gibt es Arbeitshilfen zur Einstufung hautgefährdender Stoffe.
Treten Hautveränderungen auf, sollte frühzeitig der Betriebs- oder Hautarzt aufgesucht werden. Dieser informiert gegebenenfalls die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und führt gegebenenfalls eine erste Beratung durch.
Bestätigt sich der Verdacht, dass die Hauterkrankung durch den Beruf verursacht oder verschlimmert wird, unterstützen die Unfallversicherungsträger die Präventionsmaßnahmen vor Ort und bieten gegebenenfalls Maßnahmen der Individualprävention an.
Weitere Informationen zu arbeitsbedingten Hauterkrankungen und dem Hautarztverfahren erhalten Sie hier: Arbeitsbedingte Hauterkrankungen
Weitere Informationen:
Dr. Michal Gina
Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA)
Kompetenz-Zentrum Medizin
Berufsdermatologie
Telefon: +49 30 13001-4141
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