Entsprechend ihres gesetzlichen Präventionsauftrages schützen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vor Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Dass sich die Präventionsarbeit lohnt, zeigt der Rückgang der Zahl tödlicher und schwerer Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle in den vergangenen zwei Jahrzehnten um circa zwei Drittel.
Ein nachhaltiger Arbeitsschutz verbessert die Betriebsabläufe und Geschäftsprozesse und reduziert Kosten. Verbesserte Arbeitsbedingungen und eine Wertschätzung der Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen ihre Motivation und senken die Ausfallzeiten.
Dazu unterstützen die Unfallversicherungsträger Unternehmen und Einrichtungen durch vielfältige Präventionsmaßnahmen und Präventionsleistungen. Sie beraten und betreuen die Betriebe umfassend in allen Fragen des Arbeitsschutzes, qualifizieren die Versicherten, erforschen Unfallursachen und prüfen technische Arbeitsmittel. Sie setzen sich dafür ein, dass niemand durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verletzt oder getötet wird oder infolge der Arbeit erkrankt. Menschen sollen sicher und gesund leben und arbeiten können. Anreize in der Prävention sollen Unternehmen, Einrichtungen und Versicherte motivieren, sich aus Überzeugung für den Arbeitsschutz einzusetzen. Auch auf diese Weise wird die Verknüpfung von Arbeitsschutz und Wirtschaftlichkeit von den Unternehmen erfahrbar.
Die Frage, ob sich betriebliche Präventionsarbeit auch für das Unternehmen lohnt, wird von vielen Unternehmen gestellt. Dass Arbeitsschutz und Wirtschaftlichkeit kein Gegensatz sind, konnte in einer nationalen sowie einer internationalen Studie zum Return on prevention (ROP) gezeigt werden.