Der Begriff „Gewalt“ ist vielschichtig. Für den Arbeitsschutz bietet sich die Definition der International Labour Organization (ILO) an. Sie beschreibt Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt als „eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, gleich ob es sich um ein einmaliges oder ein wiederholtes Vorkommnis handelt, die auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen, diesen zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung“.
Zu unterscheiden ist zwischen externer Gewalt, verursacht durch Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher, sowie interner Gewalt, die von Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten oder Mitarbeitenden ausgeht.
Eine besondere Ausprägung interner Gewalt am Arbeitsplatz ist Mobbing.
Gewalt am Arbeitsplatz tritt vorwiegend in Form von Bedrohungen, Belästigungen und Beleidigungen auf. Aber auch tätliche Angriffe auf Beschäftigte kommen vor. Bedrohungen und Übergriffe am Arbeitsplatz haben EU-weit deutlich zugenommen. Bei einigen Beschäftigtengruppen liegt das Risiko, mit Gewalt am Arbeitsplatz konfrontiert zu werden, deutlich über dem anderer Branchen. Dazu gehören Sparkassen und Banken, Bahnen sowie Justiz- und Sozialbehörden. Oft treffen auch mehrere Risikofaktoren zusammen, zum Beispiel:
Für die betroffenen Arbeitnehmenden bedeutet Mobbing am Arbeitsplatz eine extrem belastende Situation. Im Hinblick auf den inflationären Gebrauch des Begriffs Mobbing ist eine Versachlichung des Themas anzustreben. Dazu trägt eine klare Begriffsbestimmung bei. In Veröffentlichungen der DGUV favorisieren wir folgende Definition:
Mobbing ist eine konflikthafte Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kolleginnen bzw. Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden, bei der
Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz sind zu wichtigen Themen für den Arbeitsschutz geworden. Neben körperlichen Verletzungen leiden Betroffene häufig an massiven psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und verlieren ihr Vertrauen in die soziale Umwelt. Darüber hinaus führen die krankheitsbedingten Fehlzeiten zu erheblichen betriebs- und volkswirtschaftlichen Einbußen.
Zur Prävention von Gewalt bieten sich beispielhaft folgende Maßnahmen an:
im Arbeitsumfeld
in der Arbeitsorganisation
Information und Qualifikation des Personals
Ein geeigneter Präventionsansatz gegen Mobbing und betriebsinterne Gewalt ist eine Unternehmenspolitik, die sich auszeichnet durch