Präventionsmaßnahmen

Präventionsmaßnahmen

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Durch Präventionsmaßnahmen sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhütet, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewehrt und die Arbeit menschengerecht gestaltet werden. Ihr oberstes Ziel ist die Bekämpfung der Gefahren an der Quelle. Sie sollen möglichst zwangsläufig und unabhängig vom Willen einzelner Personen wirken und deshalb die Arbeitsbedingungen an erster Stelle mit technischen und organisatorischen Mitteln verbessern. Diese Maßnahmen bedienen sich dabei insbesondere

  • der Sicherheitstechnik, z. B. durch Maschinenschutz
  • der Arbeitsmedizin, z. B. durch arbeitsmedizinische Vorsorge
  • der Arbeitshygiene, z. B. durch sicheren Einsatz von Gefahrstoffen
  • der Arbeitswissenschaft (Ergonomie), z. B. durch menschengerechte Gestaltung der Arbeitsmittel
  • der Arbeitsorganisation, z. B. durch Regelung der Arbeitsabläufe

Solche objektiven Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, die den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen und Sicherheitszeichen (Schildern) sowie die Durchführung von Unterweisungen umfassen.

Geeignete Präventionsmaßnahmen werden mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt.