Der Koordinierungskreis für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) der DGUV behandelt Arbeitsschutzthemen im Bereich der biologischen Arbeitsstoffe (Biostoffe), das sind
KOBAS dient der Meinungsbildung der UV-Träger zur Auslegung und Weiterentwicklung der Biostoffverordnung und des konkretisierenden Regelwerkes. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Präventionsausschüssen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
KOBAS ist bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angesiedelt und setzt sich zusammen aus
KOBAS fördert die Zusammenarbeit der Präventionsausschüsse mit dem Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), der das BMAS berät.
Er erarbeitet eine abgestimmte Meinung dazu, welche Schutzmaßnahmen aus Sicht der UV-Träger bei aktuellen Arbeitsschutzproblemen mit biologischen Arbeitsstoffen zu treffen sind. Die im KOBAS gefundene Position zu einzelnen Arbeitsschutzthemen im Bereich der biologischen Arbeitsstoffe wird nach außen, insbesondere im ABAS vertreten und dort als Diskussionsbeitrag der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eingebracht.
Übersicht der Vorschriften, Regeln und Informationen, die für den Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen relevant sind: