Nein. Dass Schmerzen oder Erkrankungen etwas mit dem Arbeitsalltag zu tun haben können, diese Erfahrung haben schon viele Menschen gemacht. Das heißt aber nicht, dass es sich bei den Beschwerden automatisch auch um eine "Berufskrankheit" handelt. Rechtlich wird zwischen "arbeitsbedingten Erkrankungen" und "Berufskrankheiten" unterschieden:
Arbeitsbedingte Erkrankungen
Der Begriff "arbeitsbedingte Erkrankungen" bezeichnet Krankheiten, die durch die Tätigkeit selbst oder Arbeitsbedingungen begünstigt oder verschlimmert werden, aber nicht die Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllen, insbesondere nicht in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt werden.
Nähere Informationen finden Sie dazu in unserem Erklärfilm.
Berufskrankheiten
Rechtlich sind Berufskrankheiten als Erkrankungen definiert, die versicherte Personen durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden und "die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind." (vgl. § 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII [SGB VII]). Diese besonderen Einwirkungen sind in der Berufskrankheiten-Liste bei der jeweiligen Berufskrankheit aufgeführt.
Weitergehende Informationen zu einzelnen Berufskrankheiten finden Sie hier.
Wichtig zu wissen: Nur wenn die Arbeit oder die Bedingungen am Arbeitsplatz wesentliche Ursache der Erkrankung sind und im konkreten Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt und Leistungen erbracht werden.
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
Im Rahmen des Arbeitsschutzes haben Unternehmen die Pflicht, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst zu verhüten beziehungsweise diese Gefahren zu minimieren. Sie werden dabei von Betriebsärztinnen und -ärzten unterstützt. Diese sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, "die Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen (...) und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen."
Auch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen die Unternehmen und beraten diese zu ihren Präventionsleistungen und -angeboten. Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren "mit allen geeigneten Mitteln".