Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland. Diese Diskussion ist auch für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen von entscheidender Bedeutung, denn sie müssen für ihre Versicherten flächendeckende und leistungsfähige Strukturen der stationären Heilbehandlung gewährleisten.
Aus diesem Grund hat die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung ihre Positionen zu einzelnen Aspekten der Reform formuliert.
Sie begrüßt die geplante Weiterentwicklung der Krankenhausinfrastruktur, die die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und zugleich qualitativ hochwertigen Versorgung zum Ziel hat. Die Unfallversicherung hat bereits seit langem für Unfallverletzte ein dreistufiges System etabliert, das optimale Versorgung abhängig vom Verletzungsgrad und auf Basis klarer Qualitäts- und Leistungsanforderungen gewährleistet. Dies hat dazu geführt, dass sich die Versorgung ihrer Versicherten auf weniger, dafür aber besonders geeignete Kliniken konzentriert. Dieses allseits anerkannte System könnte beispielgebend auch für andere Leistungsbereiche sein.
Für die Notfallversorgung ist es vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrung der gesetzlichen Unfallversicherung essenziell, dass flächendeckend eine kompetente Erstversorgung durch die kurzfristige Verfügbarkeit aller hierfür erforderlichen Disziplinen gewährleistet wird. Vor diesem Hintergrund ist auch die Einführung von Vorhaltepauschalen zu begrüßen, die dem besonderen Aufwand der Notfallmedizin Rechnung tagen.
Grundsätzlich hält die Unfallversicherung bei der Definition und Zuweisung von konkreten Versorgungsaufträgen an Krankenhäuser ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern für erforderlich. Dieses darf nicht an Ländergrenzen Halt machen und sollte auf bereits etablierte und allseits anerkannte Strukturen aufsetzen.
Das komplette Positionspapier der Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier (PDF, 31 kB, nicht barrierefrei) .