Über das Meldeportal DGUV Vorsorge können Meldungen zur nachgehenden Vorsorge an die Vorsorgedienste GVS und ODIN sowie an das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM vorgenommen werden.
Meldungen werden in der Regel durch Arbeitgebende vorgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich ehemals gefährdete Arbeitnehmende aber auch selber zur nachgehenden Vorsorge anmelden.
Versicherte Unternehmen und Einrichtungen können die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) nutzen, um bei einer Gefährdung ihrer Verpflichtung nachzukommen, ein Expositionsverzeichnis ihrer Beschäftigten zu führen, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B exponiert sind (Gefahrstoffverordnung §14 Abs. 3). Sofern die Beschäftigten dieser Nutzung zugestimmt haben, entfällt eine gesonderte Meldung über das Meldeportal.