Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) spielt eine wichtige Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) besteht die zentrale Aufgabe der Sifa darin, die Unternehmensleitung in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu beraten und zu unterstützen.
Aufgabe der Unternehmensleitung ist es, sich vor der Bestellung einer Sifa von deren Eignung zu überzeugen. Diese Kriterien sind im § 7 ASiG beschrieben. Sollte die Unternehmensleitung nicht sicher sein, ob die zu bestellende Sifa diese Kriterien erfüllt, kann sie sich an die oberste Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden.
Zur Wahrnehmung ihrer anspruchsvollen Aufgabe muss die Sifa über umfangreiche Kompetenzen verfügen. Dazu bietet das IAG entsprechende Kurse an.
Der Ausbildungslehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde umfasst drei Ausbildungsstufen. Die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung) und II (vertiefende Ausbildung) werden durch die Lernfelder 1–5 abgedeckt. Lernfeld 6 entspricht der Ausbildungsstufe III und ist an die Branche des jeweiligen Unfallversicherungsträgers gebunden. Das IAG bietet das Lernfeld 6 für Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand an. Das Lernfeld 6 kann im Kursverbund des Ausbildungslehrgangs separat gebucht werden.
Der Ausbildungslehrgang wird im IAG in Form von Kursen (PDF, 187 kB, nicht barrierefrei) angeboten. In der Lehrgangs- und Prüfungsordnung (PDF, 1,9 MB, nicht barrierefrei) sind alle Informationen zum Aufbau, Ablauf und Umfang beschrieben.
Sifas, die schon über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügen und jetzt im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig werden wollen, können die bereichsbezogenen Kenntnisse im Lernfeld 6 im Kurs zum Erwerb bereichsbezogener Kenntnisse für den öffentlichen Dienst (PDF, 66 kB, nicht barrierefrei) erwerben. Alle Informationen hierzu sind in der Kurs- und Prüfungsordnung (PDF, 931 kB, nicht barrierefrei) zusammengefasst.
Das IAG bietet mehrmals pro Jahr eine Online-Informationsveranstaltung an, um den Ausbildungslehrgang des Lehrgangsträgers IAG vorzustellen und Fragen zu beantworten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die nächsten Veranstaltungen finden zu folgenden Terminen von 13:00-15:00 Uhr statt: