Die praktische Umsetzung des Präventionsauftrages der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die Überwachung und Beratung der Unternehmen, erfolgt durch Aufsichtspersonen nach § 18 Sozialgesetzbuch VII.
Voraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit der Aufsichtspersonen ist eine qualitativ hochwertige theoretische und praktische Ausbildung, die mit einer staatlich anerkannten Prüfung abschließt. Die Ausbildung besteht aus einem trägerspezifischen Teil beim Unfallversicherungsträger und einem trägerübergreifenden Ausbildungsteil, der am IAG durchgeführt wird.
Die zentralen Grundlagen der Ausbildung, insbesondere das angestrebte Anforderungsprofil sowie ein Modell zur Kompetenzentwicklung und eine Beschreibung zum Kompetenzentwicklungsprozess sind in einem Ausbildungskonzept festgelegt.