Sicherheit und Gesundheit von Kindern in der Kindertagesbetreuung

Zwei Kinder lehen über einem Holzgeländer und lachen.

Bild: Maria Sbytova

Sicherheit und Gesundheit der Kinder werden ab dem ersten Lebensjahr sowohl von der Qualität des Familienlebens als auch von der Qualität der Kindertagesbetreuung beeinflusst. Für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege bedeutet dies, sowohl sichere bauliche und organisatorische Rahmenbedingungen zu bieten als auch die gesunde Entwicklung der Kinder im Blick zu haben. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet die Träger von Kindertageseinrichtungen, Gefährdungen für Kinder zu ermitteln und zu beurteilen. Darauf aufbauend sind im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Gefährdungen abzuleiten und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dies umfasst sowohl physische als auch psychische Gefährdungen.

Die baulichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen sind in der DGUV Vorschrift 82 "Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen" und der DGUV Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtung" verankert. Die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet die technische Sicherheit und hat höchste Priorität bei der Umsetzung von Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung. (siehe https://www.dguv.de/fb-bildungseinrichtungen/sachgebiete/kitas/bau/index.jsp)

Darüber hinaus sind vielfältige organisatorische Maßnahmen notwendig, um die Sicherheit der Kinder im Kita-Alltag zu gewährleisten. Dazu gehören neben einer alters- und pädagogisch angemessenen Aufsicht auch eine umsichtige Planung von pädagogischen Angeboten und eine kindgerechte „Unterweisung“. Zudem ist für eine ausreichende Anzahl von Ersthelfenden zu sorgen (siehe auch DGUV Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtung").

Für ein gesundes Aufwachsen benötigen Kinder darüber hinaus vielfältige Bewegungs- und Bildungsangebote, die pädagogisch begleitet werden. So können auch schon junge Kinder Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen entwickeln, die für das altersangemessene sichere Verhalten und den Umgang mit Risiken von großer Bedeutung sind. (siehe https://www.dguv.de/fb-bildungseinrichtungen/fachthemen/kompetenzen/index.jsp)

Die Ermittlung der psychischen Gefährdungen von Kindern kann in der pädagogischen Arbeit mit dem Kind erfolgen.

Ein DGUV-Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit der Universität Leipzig hat das systematische Erfassen des Wohlbefindens von unter dreijährigen Kindern in den Fokus genommen. Es wurde ein wissenschaftlich fundiertes Instrument zur psychischen Wohlbefindens- und Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Die Bereitstellung dieses Materials zur Nutzung in Kindertageseinrichtungen wird angestrebt.