Kindertagespflege ist vornehmlich für Kinder unter drei Jahren eine Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Im Gegensatz zur institutionellen Betreuung ist jedoch die Kindertagespflege eine vertraglich wie pädagogisch persönlich zu erbringende Dienstleistung. Kindertagespflegepersonen können selbstständig tätig oder z. B. beim Jugendamt, bei einem freien Träger oder einem Unternehmen fest angestellt sein. Sie können eine gleichzeitige Betreuung für bis zu fünf Kinder allein anbieten oder auch mit anderen Kindertagespflegepersonen in einer sog. Großtagespflegestelle bis zu maximal neun Kinder zeitgleich betreuen. Für die Betreuung der Kinder werden Räume entweder im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern genutzt oder sie werden eigens angemietet.
Das Sachgebiet Kindertageseinrichtungen unterstützt mit seiner Arbeit die Förderung von Sicherheit und Gesundheit für alle Versicherten in der Kindertagespflege, das sind die Kinder unter Berücksichtigung ihres Alters bzw. Entwicklungsstandes und die Kindertagespflegepersonen.
Wichtige Themen sind z. B. die sichere und kindgerechte Gestaltung der Räume und ggf. des Außenbereichs der (Groß-)Kindertagespflegestelle sowie eine wirksame Erste Hilfe.
Auch im Bereich der Kindertagespflege gilt es, den „Arbeitsplatz“ der häufig selbstständigen Kindertagespflegepersonen gesundheitsförderlich zu gestalten. Zudem ist eine gute Arbeitsorganisation Voraussetzung für eine sichere und gesunde Betreuung der Kinder.
Arbeiten Kindertagespflegepersonen als Angestellte, tragen die Anstellungsträger als Arbeitgeber bzw. Unternehmer Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Kindertagespflegepersonen. Ihnen obliegen wie Trägern von Kindertageseinrichtungen Pflichten z. B. im Hinblick auf die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder die Sicherstellung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Unsere Hinweise und Informationen für Erzieherinnen und Erzieher können im Praxisalltag zur Orientierung für Kindertagespflegepersonen herangezogen werden.
Je nach Ausprägung der Kindertagespflege in den jeweiligen Bundesländern beraten und unterstützen die Unfallversicherungsträger im Rahmen ihrer Präventionsarbeit. (Link auf Links).
Aktuelle Informationen finden sich in den Publikationen des Sachgebiets "Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege".
Weitere Informationen
DGUV Information 202-005 "Kindertagespflege - damit es allen gut geht"
Die DGUV Broschüre unterstützt Tagespflegepersonen bei der sicheren und gesunden Kinderbetreuung durch umfassende Informationen. Sie enthält Empfehlungen für den Schutz der Kinder sowie Hinweise zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung und zum Unfallversicherungsschutz.
Kinder sicher betreuen. Informationen für Tagesmütter und Tagesväter
Eine Broschüre der Aktion DAS SICHERE HAUS mit vielen Hilfestellungen für Tagespflegepersonen zur sicheren Betreuung von Kindern.
DGUV Information 202-005 "Kindertagespflege - damit es allen gut geht"
Die DGUV Broschüre unterstützt Tagespflegepersonen bei der sicheren und gesunden Kinderbetreuung durch umfassende Informationen. Sie enthält Empfehlungen für den Schutz der Kinder sowie Hinweise zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung und zum Unfallversicherungsschutz.
DGUV Regel Branche Kindertageseinrichtung
Informationen zum Versicherungsschutz und zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung