Unter dem Abschnitt "Erste Hilfe" sind in der DGUV Vorschrift 1 alle Personen, Einrichtungen, Sachmittel und organisatorischen Maßnahmen dargestellt, die dazu dienen, Versicherten nach einem Unfall oder bei Erkrankung zu helfen, sie aus Gefahr zu retten und weitere Schritte einzuleiten. Das erforderliche Personal umfasst insbesondere Ersthelfer und Betriebssanitäter. Zu den Einrichtungen und Sachmitteln gehören vor allem Meldeeinrichtungen, Mittel zur Ersten Hilfe, Rettungsgeräte, Transportmittel und Erste Hilfe-Räume.