Im Zuge der Energiewende in Deutschland haben On- und Offshore-Windenergieanlagen (WEA) an Bedeutung gewonnen. Offshore-Windparks wurden in der Nord- und Ostsee in Betrieb genommen. Auch Onshore-Anlagen stehen manchmal in weit entlegenen Regionen und können dann die Unternehmen vor ungewöhnliche Herausforderungen hinsichtlich Arbeitsschutz und Notfallvorsorge stellen.
Offshore-Windparks befinden sich bis zu 125 km von der Küste entfernt. Ebenso können Onshore-Windparks nicht selten in weit entlegenen ländlichen Regionen liegen und sind somit für Rettungsdienste schlecht erreichbar. Die Unternehmensleitungen haben die Organisation der Ersten Hilfe und Rettung aus Gefahr entsprechend den Ergebnissen aus der Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich zu regeln.
In Abstimmung mit den Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes, Rettungsorganisationen und Krankenhäusern müssen auch Notfallrettung und medizinische Versorgung gewährleistet sein.
In Notfallsituationen können Verletzten/Erkrankten wie auch Ersthelfern und Ersthelferinnen extreme körperliche Anstrengungen abverlangt werden und außergewöhnlichen Temperaturen, Rauch und kaltem Wasser ausgesetzt sein. Da die Zeitspanne bis zum Eintreffen eines Rettungsdienstes deutlich länger ist (in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten), müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet werden, die einer besonderen Qualifizierung der Ersthelfenden bedürfen.
Auf Grund der erhöhten Risiken in Windparks sollen alle dort Beschäftigten als Ersthelfende gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 oder nach anderen vergleichbaren beruflichen Qualifikationen aus- und regelmäßig fortgebildet sein. Darüber hinaus sollte ein Teil der Ersthelfer oder Ersthelferinnen zu „Ersthelfenden-Windenergie“ weitergebildet werden. Diese Weiterbildungsmaßnahme umfasst 18 Unterrichtseinheiten und beinhaltet weiterführende Erste-Hilfe-Maßnahmen um die längeren Warte- und Überbrückungszeiten bei Notfällen in Windparks, bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu bewältigen. Regelmäßige Refresher-Trainings (9 UE) in Zeitabständen von zwei Jahren mit situationsgerechten Übungen gewährleisten ein schnelles und zielgerichtetes Handeln auch im Falle selten auftretender Notfälle.
Ähnlich wie im nationalen Bereich gibt es auch im internationalen Bereich seitens der Global Wind Organisation (GWO) eine Weiterbildungsform für erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen. Der Gesamtumfang der Weiterbildung zum "Enhanced First Aider" entspricht inhaltlich der Weiterbildung zum "Ersthelfenden-Windenergie". Liegt eine außerhalb Deutschlands erworbene GWO-Qualifikation als „Enhanced First Aider“ (bzw. Enhanced First Aid Refresher-Kurs) vor, so kann diese vom Unternehmen als gleichwertig zur Qualifikation "Ersthelfender-Windenergie" (bzw. Refresher-Training) anerkannt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie in der DGUV Information 204-041 "Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks".
Auf der rechten Seite sind unter „Downloads“ beispielhafte Curricula für Erste-Hilfe-Kurse hinterlegt, die sowohl die Vorgaben nach GWO (Enhanced First Aid / Enhanded First Aid Refresher) als auch die Vorgaben nach DGUV Grundsatz 304-001 (Erste-Hilfe-Aus bzw. –Fortbildung für betriebliche Ersthelfende) berücksichtigen. Zielgruppe dieser Curricula sind insbesondere Ausbildungsstellen, die im Bereich der Windenergie tätig sind.
Des Weiteren finden Sie in unter "Weitere Informationen" die Links zu den Trainingsstandards der Global Wind Organisation (GWO).