Der Betriebsarzt berät nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) den Unternehmer in Fragen der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb (PDF, 325 kB, nicht barrierefrei)
Insbesondere zu
Bei der Auswahl der Ersthelfer wirkt der Betriebsarzt mit.
Zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört es ferner, bei Unfällen und vor allem Notfällen im Betrieb Verletzten und Erkrankten ärztliche Erstversorgung zu leisten.