Ausbildungsgebühren ab 01. Januar 2021

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Stand: 24.09.2020

Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2021 stattfinden.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention").

Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr zum 1. Januar 2021 auf 35 € je Teilnehmenden angepasst.

Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2021 beginnen, beträgt demnach für die

  • Erste-Hilfe-Ausbildung: 35,00 €
  • Erste-Hilfe-Fortbildung: 35,00 €
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder: 35,00 €.

Die Liste der Lehrgangsgebühren finden Sie hier (PDF, 256 kB, nicht barrierefrei) .

Die pandemiebedingte Corona-Pauschale von 12 € je Teilnehmenden kann solange zusätzlich abgerechnet werden, wie die epidemische Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz besteht.