Ausbildungsgebühren

ab 01. Januar 2017

mehrere 1-Euro-Münzen

Für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2017 stattfinden.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern gem. § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ermächtigte Stellen.

Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr zum 01. Januar angepasst. Danach erhöhen sich die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die ab dem 01.01.2017 beginnen, für jeden Teilnehmenden an einer

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) auf 30,75 €,
  • Erste-Hilfe-Fortbildung (EH-Training) auf 30,75 €.

Die Lehrgangsgebühren (PDF, 256 kB, nicht barrierefrei) haben ab 01.04.2015 auch Gültigkeit für die Lehrgänge "Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder".

Die fortlaufend aktualisierte Liste der ermächtigten Stellen sowie weitere Informationen zur Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung sind unter der Seite Unternehmen zu finden.