Die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die noch im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.03.2015 stattfinden bzw. stattgefunden haben, betragen für jeden Teilnehmer an einer
Ab 01.04.2015 bis 31.12.2015 betragen die Pauschgebühren für Lehrgänge nach der Revision der Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung für jeden Teilnehmer an einer
Die Lehrgangsgebühren haben ab 01.04.2015 auch Gültigkeit für die Lehrgänge "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder".
Die fortlaufend aktualisierte Liste der ermächtigten Stellen sowie weitere Informationen zur Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung sind auf der Seite Ausbildung betriebliche Erste Hilfe verfügbar.
Der DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (bisher: BGG/GUV-G 948) wurde im Zuge der Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung überarbeitet und auf die neuen Verhältnisse angepasst. Zusätzlich wurde die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder aufgenommen.