Blei oder seine Verbindungen Beispiele: - Blei- oder Zinkhütten
- Feilen, Sägen, Fräsen, trockenes Schleifen oder Polieren von metallischem Blei oder Bleilegierungen
- Mischen und Anreiben bleihaltiger Farben in Pulverform (z. B. Bleiweiß, bleihaltigem Zinkweiß, Mennige, Bleicyanamid, Chromgelb, Chromrot, Neapelgelb)
- Aufspritzen der Farben mittels Spritzpistole
- Abbürsten und Abbrennen von Bleifarbenanstrichen
- Schneiden oder Schweißen an mit Mennige oder anderen Bleifarben gestrichenen oder verbleiten Teilen (z. B. beim Verschrotten, Abwracken)
- Warmnieten mit Mennige gestrichener Eisenteile
- Altmetallschmelzen
- Homogenverbleien
- Bleilöten
- Arbeiten in Drahthärtereien
- Herstellung von Lagerschalen aus Bleibronze
- Herstellung von Bleiakkumulatoren
- Abziehen der Oxydschicht vom Bleibad (z. B. in Patentierereien)
- Verstäuben der sog. Krätze und
- Glätten (Bürsten, Schleifen) von Karosseriefugen u. ä. die mit vorwiegend bleihaltigem Lötzinn behandelt wurden
- Herstellung bleihaltiger Glasuren (Fritten), Emails, Dekors, Kristallgläser
- Verwendung von Bleiverbindungen als Stabilisatoren und Gleitmittel in der Kunststoffindustrie
- Reinigen von mit Bleibenzin betriebenen Motoren, in denen Bleioxyd oder Bleihalogenide als Verbrennungsrückstand vorkommen
- Mischen mit Benzin in Mischanlagen oder beim Reinigen der Bleibenzin-Lagertanks von Bleischlamm
Der Umgang mit metallischem Blei, Bleirohren, Bleilettern, z. B. im graphischen Gewerbe, oder mit bleihaltigem Benzin an Tankstellen stellt kaum eine spezifische Gesundheitsgefahr dar. | |
Halogenkohlenwasserstoffe Beispiele: Das Herstellen, Abfüllen, Verpacken, Transportieren und Anwenden der nachfolgend genannten chemischen Verbindungen insbesondere als: - 1 Lösemittel, z. B.
Dichlormethan (Methylenchlorid, CH2Cl2) 1,1,1-Trichlorethan (CCl3-CH3) Trichlorethen (CCl2 = CHCl, Trichloräthylen, Tri) Tetrachlorethen (CCl2 = CCl2, Tetrachloräthylen, Perchloräthylen, Per) 1,1,2-Trichlorethan 1,1,2,2-Tetrachlorethan Trichlormethan (Chloroform, CHCl3) Tetrachlormethan (CCl4, Tetrachlorkohlenstoff, Tetra) - in der Metallindustrie zum Entfetten
- in der Textil- und Bekleidungsindustrie zum Reinigen und als Hilfsmittel bei der Textilveredelung (z. B. Imprägnierung)
- in der Farbenindustrie und beim Aufbringen sowie Abbeizen von Anstrichstoffen
- in der Kunststoff- und Gummiindustrie, insbesondere als Ausgangsprodukt für Polymere und als Lösemittel für Klebstoffe
- in der Erdölindustrie zum Trennen von Stoffgruppen aufgrund ihres selektiven Lösevermögens (z. B. für Asphalte, Öle und aromatische Kohlenwasserstoffe)
- als Extraktionsmittel für Fette, Wachse und Harze
- in Chemischreinigungsbetrieben zum Reinigen und als Detachiermittel
- in der Schuhindustrie als Lösemittel für Klebstoffe
- in der Druckindustrie und im grafischen Gewerbe
- beim Terrazzo-Schleifen und Fluatieren durch Trichlorethen und Tetrachlorethen
- 2 Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide)
Zur Bekämpfung von Insekten (auch Ameisen), Spinnmilben, Würmern und Nagetieren sowie als Saatbeizmittel werden Stoffe verwendet wie z. B. - Brommethan (CH3Br, Methylbromid)
- Hexachlorcyclohexan (C6H6Cl6, „HCH"), und zwar sein Gamma-Isomer „Lindan"
- Chlorbenzole: Chlorbenzol, 1,4-Dichlorbenzol (Mottenbekämpfungsmittel), Hexachlorbenzol (nur für Weizensaat zugelassen)
- Polycyclische Chlorkohlenwasserstoffe, z. B. Aldrin (nur für Weinbau zugelassen)
- chlorierte Camphene (Toxaphen, nur als Rodenticid im Forstbereich, auf abgeernteten Feldern und für Blumenzwiebeln zugelassen)
- 1,3-Dichlorpropen (ClCH = CH-CH2Cl)
- Polychlorierte Phenole, z. B. Pentachlorphenol „PCP" (s. BK Nr. 1310)
Die früher häufig verwendeten Insektizide Dichlor-Diphenyl-Trichlorethan (DDT), Dieldrin sowie einige halogenierte Propan- und Propenverbindungen sind in Deutschland nicht mehr zugelassen - 3 Kältemittel, Treibgase für Aerosole, Trennmittel
Verwendung von z. B. R 11, Trichlor-fluormethan (CCl3F) - R 12 Dichlor-difluormethan (CCl2F2) - R 114 1,2-Dichlor-tetrafluorethan (CClF2-CClF2) unter Handelsnamen wie „Frigene", „Freone", „Kaltron", „Arklone", „Algofrene", „Flugene" - für die Erzeugung von Kälte
- als Treibmittel für Aerosole und Plastikschäume
- zum Trennen von Formen bei der Kunststoff- und Schaumstoffherstellung
- 4 Feuerlöschmittel
Verwendung von Brom-Chlor-Fluorkohlenwasserstoffe (z. B. „Halon 1211", CF2ClBr, Bromchlordifluormethan) und als Bromtrifluormethan („Halon 1301", CBrF3) zum Löschen brennender flüssiger oder gasförmiger Stoffe, auch in elektrischen Anlagen Der Einsatz von Tetrachlormethan ist in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 01.03.1964, der von Bromchlormethan seit dem 01.01.1975 verboten. - 5 Syntheseausgangsstoffe und Zwischenprodukte in der chemischen Industrie
- 1,2-Dichlorethan (CH2Cl-CH2Cl)
- 1,1,2-Trichlorethan (CHCl2-CH2-Cl)
- Vinylchlorid (Chlorethen, CH2 = CHCl)
- Vinylidenchlorid (1,1-Dichlorethen, CH2 = CCl2)
- Vinylidenfluorid (1,1-Difluorethen, CH2 = CF2)
- Tetrafluorethen (CF2 = CF2)
- Chloropren (2-Chlor-1,3-butadien, CH2 = CH-CCl = CH2)
- Perchlorierte Naphtaline („Perna", früher als Ersatz für Kautschuk, Harze, Wachse)
- Chlormethan (Methylchlorid, CH3Cl)
- Trichlormethan (Chloroform, CHCl3)
- Tetrachlormethan („Tetra", CCl4)
- 1,2-Dichlorethan (CH2Cl-CH2Cl)
- 1,1,2 Tetrachlorethan (CHC2-CHCl2)
- 6 Isoliermittel in der Elektroindustrie
Verwendung von chlorierte Naphthaline - polychlorierte Biphenyle („PCB", „Clophen", „Arochlor" = „Askarele") als Isoliermittel, auch in Transformatoren und Kondensatoren - 7 Narkose und Desinfektionsmittel, vorwiegend im medizinischen und hygienischen Bereich
Verwendung als - Narkosemittel wie z. B.
- Enfluran (2-Chlor-1,1,2-trifluoräthyl-[difluormethyl]-ether) oder
- Halothan (2-Brom-2-Chlor-1,1,1-Trifluorethan, CF3CHClBr)
- Desinfektionsmittel und Mittel zur Geruchsverbesserung („Toilettensteine")
z. B. Dichlorbenzole u. a. - Vereisungsmittel z. B. Chlorethan (Ethylchlorid, Chlorethyl, CH3-CH2Cl)
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