BK 5101

L20-L30 Dermatitis und Ekzem
L40-L45 Papulosquamöse Hautkrankheiten
L50-L54 Urtikaria und Erythem
L60-L75 Krankheiten der Hautanhangsgebilde
T66-T78 Sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • B36.9 Oberflächliche Mykose, nicht näher bezeichnet
  • L23 Allergische Kontaktdermatitis
  • L24 Toxische Kontaktdermatitis
  • L30.8 Sonstige näher bezeichnete Dermatitis
  • L50.0 Allergische Urtikaria
  • L50.8 Sonstige Urtikaria
  • L70.8 Sonstige Akne
  • T69.1 Frostbeulen

Daneben können auch primär endogene Dermatosen in Betracht kommen, wenn diese arbeitsbedingt verschlimmert sind:

  • L20.9 Atopisches (endogenes) Ekzem, nicht näher bezeichnet
  • L40 Psoriasis

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Feuchtarbeit, die einen erheblichen Teil der Arbeitszeit einnimmt (z.B. Arbeiten im feuchten Milieu, häufiges oder intensives Reinigen der Hände)
  • Hautkontakt mit chemischen Substanzen mit irritativer bzw. allergener Potenz
  • Einwirkung von physikalischen Faktoren, wie z. B. von Mineralfasern, Schnitthaaren bei Friseuren und evtl. thermischen Reizen (Hitze und Kälte) sowie Mikrotraumen durch Metall- oder Glasteilchen


Beispiele:

Erkrankungen im Sinne der BK-Nr. 5101 sind fast immer Handekzeme. Diese sind überwiegend irritativ, weniger häufig allergisch und oft auf der Grundlage einer atopischen Disposition, die berufsbedingt verschlimmert wurde. Die Ursache ist in den meisten Fällen Feuchtarbeit, zu der z.B. das Arbeiten im feuchten Milieu oder häufiges oder intensives Reinigen der Hände zählt (s.a. TRGS 401). Auf der Basis von irritativen Hautschäden können Sensibilisierungen und in der Folge allergische Kontaktekzeme auftreten. Die Allergene sind oft branchentypisch, z.B. Kühlschmiermittel im Metallbereich, Desinfektionsmittel im Gesundheitswesen oder Friseurchemikalien im Dienstleistungsbereich.

Auch natürliche Stoffe können eine Gefahrenquelle sein, wie z. B. Naturlatex, Mehle, Pflanzenbestandteile, Hölzer, Tierhaare, Tierschuppen (sowie andere tierische Proteine).

Liegen eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt,

Berufskrankheit Nr. 5101

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

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