C81-C96 Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet
D37-D48 Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens
D60-D64 Aplastische und sonstige Anämien
D65-D69 Koagulopathien, Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen
D70-D77 Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
Diagnosen
Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?
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C82 Follikuläres Lymphom
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C83 Nicht follikuläres Lymphom
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C85 Sonstige und nicht näher bezeichnete Typen des Non-Hodgkin-Lymphoms
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C90 Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen
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C91 Lymphatische Leukämie
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C91.1 Chronische lymphatische Leukämie
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C92 Myeloische Leukämie
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C92.1 Chronische myeloische Leukämie
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C93 Monozytenleukämie
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C94 Sonstige Leukämien näher bezeichneten Zelltyps
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C95.0 Akute Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps
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C95.1 Chronische Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps
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C95.9 Leukämie, nicht näher bezeichnet
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C96.9 Bösartige Neubildung des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, nicht näher bezeichnet
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D45 Polycythaemia vera
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D46 Myelodysplastische Syndrome
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D47.1 chronische myeloproliferative Krankheit
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D47.3 Essentiellen (hämorrhagische) Thrombozythämie
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D47.4 Osteomyelofibrose
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D47.9 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, nicht näher bezeichnet
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D60 Erworbene isolierte aplastische Anämie (Erythroblastopenie) (pure red cell aplasia)
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D61.2 Aplastische Anämie infolge sonstiger äußerer Ursachen
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D61.8 Sonstige näher bezeichnete aplastische Anämien
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D61.9 Aplastische Anämie, nicht näher bezeichnet
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D64.9 Anämie, nicht näher bezeichnet
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D69.4 Sonstige primäre Thrombozytopenie
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D69.5 Sekundäre Thrombozytopenie
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D69.6 Thrombozytopenie, nicht näher bezeichnet
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D70.3 Sonstige Agranulozytose
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D70.7 Neutropenie, nicht näher bezeichnet
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D72.9 Krankheit der Leukozyten, nicht näher bezeichnet
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D75 Sonstige Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen
War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?
Beispiele:
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Destillation von Kohle (Kokereien und Gaswerke)
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Förderung von Erdöl und Erdgas
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Destillation von Erdöl (Raffinerien)
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Herstellung von Roh- und Reinbenzol
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unvollständige Verbrennung (Pyrolyse) von organischem Material z. B.
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in Gießereien beim Abgießen von Formen (aus org. Bindemittel)
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in Motoren und Auspuffsystemen (aus Alkylbenzolen oder Acetylen)
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beim Laserschneiden von speziellen Kunststoffen
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Transport von Benzol-haltigen Produkten (Tankschiffe, Tank- und Kesselwagen sowie Tankcontainer)
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Tätigkeiten mit Ottokraftstoff oder an ottokraftstoffführenden Teilen z. B.
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Treibstofftransport und -handel
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Tankanlagen
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im Kfz-Handwerk
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Verwendung von benzinbetriebenen Geräten wie beispielsweise Motorsägen und Mähgeräten
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Tankreiniger
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Tankwart
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Tätigkeiten mit „Winterdiesel“
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Tätigkeiten mit Kerosin
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Innenreinigung von Behältern für bestimmte kohlenwasserstoffhaltige Produkte wie z. B. Benzol, Ottokraftstoff, Kerosin, Dieselkraftstoff, Heizöl oder Lösemittel
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Tätigkeiten in Teer-, Pech- und Asphaltlaboratorien
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Grundstoff und Zwischenprodukt in der Herstellung von
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Ethylen
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Ethylbenzol
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Styrol
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Cumol
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Cyclohexan
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Gummi
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Verwendung von kohlenwasserstoffhaltigen Produkten als Löse- und Reinigungsmittel (z. B. Waschbenzin, Reinigungsbenzin, Testbenzin, technische Xylole, Toluol) u. a.
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in Druckereien
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Waffenfabriken
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metallverarbeitenden und anderen Betrieben
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Auftrag von Beschichtungen und Oberflächenbehandlungsmitteln
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als Verdünner von flüssigen Klebern (z. B. Herstellung und Reparatur von Schuhen)
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zur Körperreinigung
Eine Expositionszeit von in der Regel
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einem Jahr bei extremer Belastungsintensität,
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zwei bis fünf Jahren bei hoher Belastungsintensität,
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sechs bis zehn Jahren bei mittlerer Belastungsintensität
ist ausreichend (siehe wissenschaftliche Begründung S. 62 - 63).
Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .
Weitere Informationen
Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.
Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.
In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.