BK 3104

A00-A09 Infektiöse Darmkrankheiten
A20-A28 Bestimmte bakterielle Zoonosen
A30-A49 Sonstige bakterielle Krankheiten
A50-A64 Infektionen, die vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen werden
A65-A69 Sonstige Spirochätenkrankheiten
A70-A74 Sonstige Krankheiten durch Chlamydien
A75-A79 Rikettsiosen
A80-A89 Virusinfektionen des Zentralnervensystems
A92-A99 Durch Arthropoden übertragene Viruskrankheiten und virale hämorrhagische Fieber
B35-B49 Mykosen
B50-B64 Protozeonkrankheiten
B65-B83 Helminthosen
P00-P04
P35-P39

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • A00 Cholera
  • A06 Amöbiasis
  • A20 Pest
  • A30 Lepra [Aussatz]
  • A31.1 Infektion der Haut durch sonstige Mykobakterien, inkl. Buruli- Ulkus, Schwimmbadgranulom
  • A44.0 Systemische Bartonellose, inkl. Oroya-Fieber
  • A44.1 Kutane und mukokutane Bartonellose, Verruga peruana
  • A55 Lymphogranuloma inguinale (venereum) durch Chlamydien
  • A66 Frambösie
  • A68.0 Durch Läuse übertragenes Rückfallfieber
  • A68.1 Durch Zecken übertragenes Rückfallfieber
  • A71 Trachom
  • A75 Fleckfieber
  • A77 Zeckenbißfieber (Rickettsiosen, durch Zecken übertragen)
  • A79.0 Wolhynisches Fieber, inkl. Fünftagefieber
  • A83.0 Japanische Enzephalitis
  • A83.3 St.-Louis-Enzephalitis
  • A92.0 Chikungunya-Viruskrankheit
  • A92.3 West-Nil-Virusinfektion
  • A92.4 Rifttalfieber
  • A92.5 Zika-Viruskrankheit
  • A95 Gelbfieger
  • A96.2 Lassa-Fieber
  • A98.0 Hämorrhagisches Krim-Kongo-Fieber
  • A98.3 Marburg-Viruskrankheit
  • A98.4 Ebola-Viruskrankheit
  • B39 Histoplasmose
  • B47 Myzetom
  • B50 Malaria tropica durch Plasmodium falciparum
  • B51 Malaria tertiana durch Plasmodium vivax
  • B52 Malaria quartana durch Plasmodium malariae
  • B53 Sonstige parasitologisch bestätigte Malaria
  • B54 Malaria, nicht näher bezeichnet
  • B55 Leishmaniose
  • B56 Afrikanische Trypanosomiasis
  • B57 Chagas-Krankheit
  • B65 Schistosomiasis (Bilharziose)
  • B66.0 Opisthorchiasis
  • B66.1 Clonorchiasis
  • B66.3 Fascioliasis
  • B66.4 Paragonimiasis
  • B66.5 Fasciolopsiasis
  • B72 Drakunkulose
  • B73 Onchozerkose
  • B74 Filariose
  • B79 Trichuriasis
  • B81.3 Intestinale Angiostrongyliasis
  • B83.2 Angiostrongyliasis durch Parastrongylus cantonensis, auch durch Angiostrongylus cantonensis
  • P00.2 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch infektiöse und parasitäre Krankheiten der Mutter
  • P35.4 Angeborene Zika-Viruskrankheit

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Infektionserkrankung, die ausschließlich oder vorwiegend in den Tropen bzw. Subtropen erworben werden


Beispiele:

  • Personen, die wegen einer versicherten Tätigkeit in Regionen der Tropen oder Subtropen leben oder arbeiten
  • beruflich bedingte Kurzzeitaufenthalte in den Tropen und Subtropen
  • in Ausnahmefällen auch importierte Infektionsquellen (z.B. "Airportmalaria" durch importierte infektiöse Mücken)

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 3104

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.