Der DGUV Grundsatz 312-002 "Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen" beschreibt Anforderungen und Prüfverfahren für den Einsatz von Hörgeräten mit einer Gehörschutz-Otoplastik in Lärmbereichen. Der Grundsatz richtet sich zum einen an Prüfstellen und Hersteller von Hörgeräten, für die die Anforderungen an die Geräte und die Prüfverfahren relevant sind. Zum anderen ist er auch für Hörakustiker und Hörakustikerinnen maßgeblich, die die Hörgerate für den Einsatz in Lärmbereichen auswählen und anpassen, da er auch die Anforderungen bei der Abgabe von Hörgeräten beschreibt.
Dieser Ansatz zur Hörgeräteversorgung für Lärmarbeitsplätze basiert auf der Kombination geeigneter Komponenten zu einem Hörsystem. Zum einen werden geeignete Otoplastiken als persönliche Schutzausrüstung nach dem IFA-Prüfgrundsatz GS-IFA-P16 zugelassen. Zum anderen durchlaufen Hörgeräte eine Zusatzprüfung nach dem DGUV Grundsatz 312-002. Die Kombination aus beiden Komponenten kann dann an Lärmarbeitsplätzen verwendet werden.
Zwei Audio-Pakete (gezippte .wav-Dateien) stehen zur Verfügung:
Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen
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