Nein, für die Weiterbildung der Fachärzte werden 10 Stunden pauschal angerechnet. Darüber hinaus sind dann noch 10 Stunden in den nicht medizinischen Kompetenzfeldern erforderlich.
Ein Übertrag von Stunden aus dem Vorjahr in das aktuelle Rezertifizierungsjahr kann zur Auffüllung der benötigten Stundenzahl erfolgen. Die Obergrenze beträgt hier allerdings 20 Stunden und darüber hinaus gehende Stundenüberschüsse verfallen.