Das Audit-Verfahren

Beim so genannten Consensus Based Disability Management Audit (CBDMA) wird das bestehende Disability Management eines Unternehmens mit Hilfe mehrerer Testmethoden geprüft. Da es konsensbasiert ist, fördert es die Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern in Fragen der Wiedereingliederung.

Das Audit umfasst 171 Fragen zu:

  • Disability-Management-Leitbild des Unternehmens
  • personelle und andere Unternehmensressourcen
  • Prävention und Früherkennung von längerfristigen Erkrankungen und Behinderungen
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen am Arbeitsplatz
Es verwendet drei fragebodenbasierte Testmethoden:

Die Konsensmethode (105 Fragen)
In der Konsensrunde sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zu gleichen Anteilen vertreten; außerdem können der Disability Manager und weitere betriebliche Partner mitwirken. Die Zusammensetzung der Runde wird zuvor mit dem Auditor abgestimmt. Die Gruppe bearbeitet die Fragen und entwickelt gemeinsame ("konsensbasierte") Antworten. Wird bei einzelnen Fragen keine Übereinstimmung erzielt, wirkt sich dies auf die Wertung aus.

Die Evidenzmethode (55 Fragen)
Hier ist ausschließlich die Beurteilungskompetenz des Auditors gefragt. Er wertet Leitbilder des Unternehmens, Verfahrensanweisungen, Protokolle des Integrationsteams und Fallakten betrieblicher Wiedereingliederung aus und vergleicht diese mit dem Idealmodell des International Disability Management Standards Council.

Die Koinzidenzmethode
Der Auditor greift Interviewpartner aus der Führungsebene und den Beschäftigten nach dem Zufallsprinzip heraus. Diese geben ihre Einschätzungen zur Umsetzung des Disability Managements in ihrem Unternehmen ab. Ziel dieser Methode ist, verschiedene Wahrnehmungen und Sichtweisen zu erhalten und durch die Streuung der Gesprächspartner einen Eindruck davon zu bekommen, wie stark das bestehende Disability Management-System im Unternehmen akzeptiert ist.

Kontakt

Unternehmen, die sich für das Audit-Verfahren interessieren, wenden sich bitte direkt an