Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betriebsstätten und/oder mehreren Gewerbezweigen, die in einheitlicher Leitung durch denselben Rechtsträger (Unternehmer) geführt werden, wird für dieses Gesamtunternehmen eine einzige Unternehmensnummer erteilt.
Beispiel: Ein Unternehmer betreibt eine Backwarenfabrik und vertreibt seine Waren über zehn eigene Verkaufsfilialen und zwei eigene Cafés. Die unterschiedlichen Betriebsstätten und Gewerbezweige sind als einheitliches Gesamtunternehmen zu betrachten, das eine Unternehmensnummer erhält.
Führt ein Unternehmer mehrere Unternehmen, die in keiner Beziehung zueinanderstehen, erhält jedes Unternehmen eine eigene Unternehmensnummer.
Beispiel: Ein Unternehmer führt einen Reifenhandel und betreibt nebengewerblich einen Weinbau. Für den Handel und den Weinbau erhält er jeweils eine gesonderte Unternehmensnummer.
Sofern Sie unsicher sind, ob für Ihr(e) Unternehmen die Unternehmensnummer(n) korrekt vergeben wurde(n), nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger auf.