Ansprechpersonen der Unfallversicherungsträger zur Unternehmensnummer

Sie möchten ein neu gegründetes Unternehmen anmelden? Dann nutzen Sie bitte den folgenden Link zur Unternehmensanmeldung.

Sie sind bereits angemeldet und können im Augenblick die UNR.S nicht finden? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Die Zuständigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung gliedert sich in drei Bereiche.

Berufsgenossenschaften

Den Schwerpunkt der gesetzlichen Unfallversicherung bilden die neun nach Branchen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sie sind zuständige Unfallversicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft mit Ausnahme der Landwirtschaft.

Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und bundesweit zuständig für die Unternehmen der Landwirtschaft.

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand setzt sich aus bundesweit zuständigen Unfallkassen, solchen im Landesbereich, Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Feuerwehr-Unfallkassen zusammen.

Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände betreuen öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen, Behörden, landeseigene Unternehmen) und Privathaushalte (Unfallkassen).