Prävention bedeutet für uns, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.
Im Fokus stehen also der Mensch und die Erhaltung seiner Gesundheit bei der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit. Die rechtliche Verantwortung tragen hierfür die Arbeitgeber bzw. die Einrichtungsträger. Diese Fürsorgepflicht erfüllt sich in einer optimalen Integration von systematischem Arbeitsschutz in den Betrieben, der sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen genauso einschließt wie den Gesundheitsschutz.
Unterstützt und gefördert werden sie bei dieser Aufgabe durch die Unfallversicherungsträger, die zusammen mit den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder insbesondere durch Aufsicht, Beratung, Schulungen, Forschung, arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und zahlreichen Projekten und Veranstaltungen über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus tätig werden.
Die Landesverbände der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) übernehmen hierbei koordinierende und steuernde Aufgaben.