Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Datenbank GDA Best Practices

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 20.09.2024) gilt für die aktuelle Version der GDA Best-Practice-Datenbank des IFA: https://gda-gefahrstoff-bestpractice.ifa.dguv.de/

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.09.2024 durchgeführten Selbsteinschätzung.

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist diese Software mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.

Die Datenbank wird aktuell nach den geltenden Anforderungen weiterentwickelt. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Die Bedienung der Datenbank ist nicht barrierefrei:

  • Inhalte in Leichter Sprache sind noch nicht verfügbar (Erklärung zur Barrierefreiheit, Navigation auf der Internetseite, Informationen zur Institution).
  • Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht verfügbar (Erklärung zur Barrierefreiheit, Navigation auf der Internetseite, Informationen zur Institution).
  • Die Alternativtexte für Grafiken, Bedienelemente, und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20.09.2024 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: .

Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie gehörlos oder hörgeschädigt sind und Fragen zu den Themen der Gesetzlichen Unfallversicherung haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z. B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiterinnen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache.

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum neuen Gebärdentelefon:

www.gebaerdentelefon.de/dguv

Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.