Bei den DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) handelt es sich um autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Die Ermächtigungsgrundlage findet sich in § 15 Abs. 1 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) wieder.
DGUV Vorschriften werden in den Fachbereichen und Sachgebieten der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet. So ist sichergestellt, dass die fachliche Expertise sowie die formalen und rechtlichen Vorgaben stets eingehalten werden. Zudem bedarf es der Genehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder oberste Arbeitsschutzbehörde eines Landes), um eine DGUV Vorschrift zu erlassen.
In den DGUV Vorschriften werden Schutzziele aufgestellt. Die meisten DGUV Vorschriften sind themen- oder tätigkeitsbezogen und regeln Sachverhalte einer bestimmten Branche. Daneben gibt es die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit", welche allgemeine und branchenübergreifende Regelungen enthalten. Diese zwei DGUV Vorschriften decken branchenübergreifend sowohl wesentliche Bestimmungen über die Organisation des Arbeitsschutzes und die im Betrieb zu treffenden Präventionsmaßnahmen als auch die konkrete Ausgestaltung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ab.
Erlässt ein Unfallversicherungsträger eine DGUV Vorschrift, so ist diese für die Mitglieder dieses Unfallversicherungsträgers verbindlich. Neben den Unternehmern haben DGUV Vorschriften auch eine verbindliche Wirkung gegenüber den Versicherten. Die Einhaltung der DGUV Vorschriften wird durch die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger sichergestellt. Diese können im Einzelfall Anordnungen erlassen oder bei Verstößen gegen eine bußgeldbewehrte Regelung ein Bußgeldverfahren einleiten.
Weitere Informationen:
Kathrin Kilian
Hauptabteilung Prävention
Referat "Vorschriften und Regeln"
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Bei Fragen zu branchen- bzw. themenspezifischen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an die jeweils fachlich zuständigen Ansprechpersonen in den Fachbereichen und Sachgebieten.