Zum DGUV Regelwerk zählen Regeln, Informationen und Grundsätze der DGUV. Es richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, um diesem eine Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften zu geben. Das DGUV Regelwerk zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Im Bereich der öffentlichen Hand sind Unternehmer insbesondere der Bund, die Länder, die Gemeinden und die sonstigen Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts.
DGUV Regeln
DGUV Regeln konkretisieren Inhalte aus
und stellen die Erfahrungen der Präventionsarbeit der UV-Träger zusammen.
DGUV Branchenregeln
Branchenregeln sind besondere DGUV Regeln, die das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht insbesondere für die Unternehmen und Bildungseinrichtungen einer bestimmten Branche verständlich zusammenfassen und um das Erfahrungswissen der UV-Träger ergänzen. Branchenregeln bilden ein tätigkeits-, arbeitsplatz- oder arbeitsverfahren-bezogenes Gesamtkompendium für Betriebe und Einrichtungen einer bestimmten Branche.
Weitere Informationen:
Finja Meyer
Hauptabteilung Prävention
Referat "Vorschriften und Regeln"
E-Mail
Bei Fragen zu branchen- bzw. themenspezifischen Sachverhalten wenden Sie sich bitte an die jeweils fachlich zuständigen Ansprechpersonen in den Fachbereichen und Sachgebieten.