Der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung behandelt schwerpunktmäßig die Ausgestaltung der betriebsärztlichen Tätigkeit in den Unternehmen. Er befasst sich mit der Bearbeitung fachlicher Themen / Fragestellungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen, die über das Aufgabengebiet der einzelnen Unfallversicherungsträger hinausgehen. Er dient gleichzeitig als Plattform der DGUV, um die Interessen aller UV-Träger zu arbeitsmedizinischen Fragestellungen zu bündeln, gemeinsame Positionen zu entwickeln und in den staatlichen Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) hineinzutragen. In ihm erfolgt die Meinungsbildung der UV-Träger hinsichtlich der Vorhaben des staatlichen Ausschusses einschließlich der Auslegung und Weiterentwicklung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und des konkretisierenden Regelwerks.
Der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet und aktualisiert Empfehlungen für die Anwendung arbeitsmedizinischer Erkenntnisse in der betriebsärztlichen Betreuung. Sein herausragendes Produkt sind die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen.
Durch die breitgefächerte Struktur seiner ca. 230 Mitglieder, darunter auch Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wird erreicht, dass die Empfehlungen richtungsweisend für die Gestaltung des medizinischen Arbeitsschutzes in Deutschland sind und eine hohe Akzeptanz in den Betrieben und bei den Betriebsärzten finden.