Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" sind die Arbeitgeber/Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie haben die Aufgabe, die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und die Unternehmerin oder den Unternehmer beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Insbesondere sollen sie als "Arbeitsschutzmanager" dabei helfen, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und möglichst frühzeitig in die Gestaltung von Arbeitssystemen zu integrieren. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist deshalb mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Unternehmen.
Die persönlichen Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2 näher beschrieben. Danach ist grundsätzlich neben einer beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und einer mindestens 2 jährigen praktische Tätigkeit in diesem Beruf eine sicherheitstechnische Fachkunde erforderlich. Sie kann in besonderen Lehrgängen erworben werden, in denen alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Kompetenzen) für ein wirksames Handeln als Fachkraft für Arbeitssicherheit vermittelt werden. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bieten qualitätsgesicherte Lehrgänge zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde an.
Informationen zumAufbau und Ablauf des Sifa-Lehrgangs
Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Julia Maier-Rigaud
Hauptabteilung Prävention
Referat Strategische Qualifizierung
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