Zur Beurteilung der ergonomischen Gestaltung von Metallbearbeitungsmaschinen stehen Informationen zum Download zur Verfügung, die eine Fülle von normativen Anforderungen, Empfehlungen und Erläuterungen zur Maschinenergonomie enthalten.
Die neue europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV), enthält im Anhang I einen neuen eigenen Unterpunkt Nr. 1.1.6 "Ergonomie". Die zunehmende Wichtigkeit dieses Schutzzieles wird auch dadurch ausgedrückt, dass die bislang pauschalen Anforderungen deutlich konkretisiert werden. Vom Maschinenhersteller wird gefordert, dass Belästigung, Ermüdung und psychische Belastungen der Maschinenbediener unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien bereits bei der Konzeption der Maschine auf ein Minimum zu reduzieren sind. Anforderungen an "Bedienungsplätze" gelten jetzt für alle Maschinen (Unterpunkt 1.1.7). Wenn ein Bedienungsplatz mit einem Sitz auszustatten ist, sind auch die Anforderungen an "Sitze", ebenfalls ein neuer Unterpunkt 1.1.8, zu beachten. Mit der Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie bescheinigt der Maschinenhersteller dem Kunden die Erfüllung dieses Schutzzieles. Doch wie überprüft der Maschinenkonstrukteur, ob seine Konstruktion ergonomisch ist?
Über Jahrzehnte gesammelte Erfahrung, die Auswertung von Kundenwünschen sowie durchdachte Zulieferkomponenten können zwar dabei helfen, die Ergonomie einer Maschine zu verbessern, jedoch sind die einschlägigen Bestimmungen in den europäischen Normen zu beachten. Zudem sind neben dem normalen Produktionsbetrieb einer Maschine auch die Einricht- oder Rüstarbeiten, Wartungs- sowie Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen.
Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat daher als Hilfe für Maschinenkonstrukteure auf Initiative von und in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Holz und Metall (früher: Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd) die Checkliste Ergonomische Maschinengestaltung entwickelt. Seit Oktober 2006 werden diese Checkliste und weitere Dokumente als DGUV Informationen 209-068 und 209-069 veröffentlicht. Aufgrund der Revision der Maschinenrichtlinie und vieler Ergonomienormen wurden diese Informationen aktualisiert und stehen jetzt in der Version 2018 zur Verfügung.
Die Checkliste Ergonomische Maschinengestaltung (DGUV Information 209-068) wurde auf bestimmte Maschinen der Metallbearbeitung ausgerichtet: CNC-Bearbeitungszentren und -Drehautomaten, handbediente Dreh- und Fräsmaschinen, Ständerbohrmaschinen, Bügelsägemaschinen, Schwenkbiegemaschinen, Tafelscheren und Schleifmaschinen. Aus einer Fülle von anfangs über 80 Einzelnormen wurden die wichtigsten Kriterien zur ergonomischen Gestaltung herausgefiltert. Die Kriterien wurden aufgelistet und - soweit vorhanden - Grenz- und Kennwerte ergänzt sowie mögliche Prüfmittel zur Beurteilung der Kriterien beschrieben. Der praktische Umgang mit dieser Checkliste stand dabei im Vordergrund. Sie gliedert sich in vier Hauptbereiche:
Ergänzend wurden ein Merkheft mit Benutzerhinweisen (DGUV Information 209-069) und ein Auswertungsbogen (DGUV Information 209-068) zur endgültigen Beurteilung der Einträge in der Checkliste erstellt.
Die Checkliste enthält in rund 300 Fragen wesentliche Anforderungen und Empfehlungen, die eingehalten sein sollten, und hilft damit dem Maschinenkonstrukteur, die Ergonomie seiner Maschinenkonstruktion besser zu beurteilen. Aufgrund der getroffenen Einschränkungen ist die Checkliste jedoch nicht abschließend für die ergonomische Gestaltung aller Maschinen anwendbar. Die zugrunde liegenden Einzelnormen unterliegen zudem von Zeit zu Zeit Änderungen. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben der gesetzlichen Vorschriften gelten uneingeschränkt. Um vollständige Information über die Anforderungen bezüglich der ergonomischen Gestaltung von Maschinen zu erhalten, ist es also erforderlich, die Vorschriftentexte einzusehen. Daher kann für die Nutzung der Checkliste, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung übernommen werden.
Die Checkliste kann als Arbeitshilfe bei der Konstruktion von Neumaschinen und von Maschinenumbauten verwendet werden. Daneben ist sie als konkrete Handlungshilfe ebenfalls geeignet, den Betreiber bei der Abnahme von Maschinen oder Maschinenumbauten und bei einer Gefährdungsbeurteilung vorhandener Maschinen und der Festlegung von notwendigen Schutzmaßnahmen für eine sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln in Bezug auf ergonomische Prinzipien nach der Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere den §§ 3 und 4, zu unterstützen.
Weitere ergonomische Faktoren wie z. B. Lärm, Vibrationen, Klima, Strahlung, Gefahrstoffe oder Einbindung der Maschine in vor- und nachgelagerte Arbeitsabläufe bzw. die Betriebsorganisation sind nicht Thema der vorliegenden Checkliste. Sie müssen bei der ergonomischen Gestaltung der Maschine oder des jeweiligen gesamten Arbeitssystems zusätzlich berücksichtigt werden.
Fachbereich Holz und Metall
Sachgebiet Maschinen, Robotik, Fertigungsautomation
c/o Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Tel.: 06131 802-11442
E-Mail
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien
Jan Zimmermann
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 30 13001-3510
Fax: +49 30 13001-38001
E-Mail