Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung muss der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Dazu kann er sich beispielsweise auf die Angaben eines Maschinenherstellers, auf eigene Erfahrungen oder auf Datenbanken abstützen. Eine Messung ist nur dann erforderlich, wenn sich nicht zweifelsfrei ermitteln lässt, dass die in der Verordnung genannten Auslösewerte eingehalten sind.
Eine sehr umfangreiche Datenbank mit Lärmpegelangaben hat die Schweizerische Unfallversicherung (Suva) erstellt. Die "Allgemeinen Schallpegeltabellen" sind nach Branchen gegliedert und weisen typische Belastungswerte für die jeweils eingesetzten Maschinen und die dort ausgeführten Tätigkeiten aus. Die Tabellen sind über das Internet verfügbar und können heruntergeladen (PDF, 112 KB) werden (Angebot der Suva). Die Übersichtstabelle verweist auf die verschiedenen Tätigkeiten und Maschinen.
Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen
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