Lagereinrichtungen und Ladungsträger dienen der Rationalisierung des Güterflusses. Sowohl die Lagereinrichtungen als auch die Ladungsträger müssen den vorkommenden Beanspruchungen gewachsen sein. Sie sind in vielen Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Logistik. Durch ihre vielfältigen Bauarten bieten sie flexible Einsatzmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Waren und Aufgaben.
Definitionen, Begriffsbestimmungen
Lagereinrichtungen und Ladungsträger stehen in vielen Betrieben nicht im unmittelbaren Fokus des Arbeitsschutzes. Dabei können von ihnen tödliche Gefahren ausgehen, zum Beispiel durch:
Vor der Verwendung von Lagereinrichtungen und Ladungsträger ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, anhand derer vorranging technische und organisatorische Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen sind. Die DGUV Information 208-061 enthält viele hilfreiche Informationen dazu. Wichtige Punkte für den sicheren Betrieb von Regalen sind in der DGUV Information 208-043 zu finden. Maßnahmen zur Sicherung palettierter Ladeeinheiten sind in der DGUV Information 208-048 aufgeführt.
… zum sicheren Betrieb:
… zu Bau und Ausrüstung: