DGUV Regelwerk | |
Die DGUV Regel 110-007 "Verwendung von Getränkeschankanlagen" bietet branchenübergreifend konkrete Hilfestellungen für Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Getränkeschankanlagen. Sie stellt typische Gefährdungen beim Umgang mit entsprechenden Anlagen dar und zeigt Maßnahmen auf, um diesen zu begegnen. | |
DGUV Grundsatz 310-010 "Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen" Der vorliegende DGUV Grundsatz beschreibt die Qualifizierung von Personen, die mit der Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen beauftragt werden sollen. Er soll einheitliche Anforderungen für deren fachliche Qualifizierung bezüglich Hygiene und Arbeitssicherheit schaffen. Darüber hinaus wird auf die Anerkennung von Lehrgangsträgern hingewiesen. | |
DGUV Grundsatz 310-008 "Prüfbescheinigung über die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen" Der DGUV Grundsatz 310-008 beschreibt eine ausführliche Muster-Dokumentation der sicherheitstechnischen Prüfung von Getränkeschankanlagen. | |
DGUV Grundsatz 310-007 "Ausbildung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen" Der DGUV Grundsatz 310-007 beschreibt die Anforderungen an die Qualifizierung von Personen und die Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen. Er richtet sich an Unternehmerinnen/Unternehmer sowie an Personen, die mit der Prüfung von Getränkeschankanlagen beauftragt werden. Er soll einheitliche Bedingungen für die Qualifizierung der Prüfpersonen schaffen. | |
Arbeitssicherheitsinformationen BGN | |
ASI 6.80 "Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen" | |
ASI 6.84 "Hygienischer Betrieb von Getränkeschankanlagen" | |