Kurzfassung: Für die Beurteilung der Gefährdung durch Ganzkörper-Vibrationen können repräsentative Messungen von vergleichbaren Arbeitsplätzen genutzt werden ("Immissionswerte", Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung). Da entsprechende Werte für das Fahren von Kompaktkehrmaschinen bis jetzt nicht vorliegen, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in Kooperation mit Unfallversicherungsträgern und Stadtreinigungsbetrieben in fünf deutschen Großstädten die Schwingungsbelastung im täglichen Betrieb von Kompaktkehrmaschinen gemessen.
Die Schwingungsbelastung ist gekennzeichnet durch tieffrequente Anregungen. Die mitwirkenden Faktoren "ungünstige Körperhaltungen" und "Stoßhaltigkeit" können nicht ausgeschlossen werden. Daher ist es nötig, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn bei den meisten gemessenen Belastungen (53 von insgesamt 82) und einer angenommenen Einwirkungsdauer von 4,5 h pro Arbeitsschicht der Auslösewert nicht erreicht würde.
Aus dieser Messreihe ergeben sich folgende Hinweise zu den Schutzmaßnahmen:
Rissler, J.; Sayn, D.; Göres, B.; Raffler, N.: Ganzkörper-Vibrationen beim Fahren von Kompaktkehrmaschinen (IFA Report 1/2017)
Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin 2017. ISBN: 978-3-86423-204-6