Prüfungen werden auf der Basis der "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test" (DGUV Grundsatz 300-003, bisher BGG/GUV-G 902) durchgeführt. Der DGUV Grundsatz ist als Broschüre bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder über die DGUV-Publikationsdatenbank erhältlich.
Wenn Sie das IFA mit der Prüfung einer temporären Abdeckung beauftragen möchten, wenden Sie sich bitte an
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Orhan Ceylan
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 30 13001-3549
E-Mail: orhan.ceylan@dguv.de
Unfallprävention: Digitalisierung – Technologien
Tel: +49 30 13001-3549