Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist eine Gefährdungsanalyse für Arbeitsplätze, bei denen vibrierende handgeführte und handgehaltene Arbeitsmaschinen verwendet werden, durchzuführen. Wenn die Vibrationseinwirkung der verwendeten Arbeitsmaschine sowie die damit verbundenen Expositionszeiten bekannt sind, können zur schnellen Übersichtsberechnung mit einem Kennwertrechner (XLSM, 91 kB) , der als Excel-Tabelle heruntergeladen werden kann, die Tagesschwingungsbelastung und das Risiko einer Gesundheitsgefährdung ermittelt werden.
Für die Gefährdungsbeurteilung und die Aufstellung eines Vibrationsminderungsprogramms einschließlich der erforderlichen Dokumentation steht eine Checkliste gemäß Fachbereich-Informationsblatt Nr. 052 (PDF, 494 kB, nicht barrierefrei) und weiteren Informationen zur Verfügung. Die Berechnungsgrundlagen entsprechen der Technischen Regel zur Verordnung "TRLV Vibration" und dem Stand der Technik nach DIN EN ISO 5349 und DIN 45694.
Die Ergebnisse stellen Anhaltswerte dar. Die Genauigkeit der Gesamtanalyse richtet sich nach der Verlässlichkeit der eingegebenen Werte. Hinweise darauf, wie die Expositionszeit (Einwirkungsdauer) und der Vibrationswert (Schwingungsgesamtwert) der benutzten Arbeitsmaschinen zu ermitteln sind, enthält das Informationsblatt Nr. 017 des Fachbereichs Holz und Metall.
Der Kennwertrechner darf zum Zweck des Arbeitsschutzes genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.
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