Erklärung zur Barrierefreiheit

für den Software-Assistent SOFTEMA

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 14.05.2021) gilt für die aktuelle Version des Software-Assistenten SOFTEMA.

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.05.2021 durchgeführten Selbsteinschätzung .

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist diese Software mit den zuvor genannten Anforderungen nicht barrierefrei.

Die Software wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Die Bedienung der Software ist nicht barrierefrei: Sie ist noch nicht vollumfänglich geräteunabhängig möglich – die Anwendung lässt sich nicht ausschließlich mit der Tastatur bedienen. Nicht alle interaktiven Elemente sind fokussierbar und beschriftet.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.05.2021 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: .

Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie gehörlos oder hörgeschädigt sind und Fragen zu den Themen der Gesetzlichen Unfallversicherung haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiterinnen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache.

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum neuen Gebärdentelefon:

https://www.gebaerdentelefon.de/dguv/

Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Informationen in Leichter Sprache

Wir erklären in Leichter Sprache:

Was auf unseren Seiten steht.

Und wie Sie Inhalte finden.

Diese Infos haben wir hier für Sie:

Informationen in Leichter Sprache

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

In Kürze werden Sie an dieser Stelle über die Bedienung und Inhalte von dguv.de mit Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) informiert.