Geeigneter Gehörschutz im Eisenbahnbetrieb

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Ausschnitt aus der Positivliste
Bild: IFA

Für bestimmtes Fahrpersonal im Eisenbahnbetrieb kann Gehörschutz erforderlich sein, gleichzeitig müssen aber akustische Signale wahrgenommen werden. Die Auswahl und der Einsatz von Gehörschützern, die für den Einsatz im Eisenbahnbetrieb (Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer) geeignet sind, sind in einer Schrift der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) (bisher: BGI/GUV-I 5147) festgelegt:

Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer (nicht barrierefrei)

Dort sind insbesondere die Verfahren für die individuelle Hörprobe beschrieben. Eine Liste mit Gehörschützern, die für den Einsatz im Eisenbahnbetrieb (Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer) geeignet sind, kann heruntergeladen werden:

Liste geeigneter Gehörschützer (PDF, 531 kB, nicht barrierefrei) (Stand: 27.11.2023)

Die Liste führt Produkte mit den Kennzeichen E1, E2 und E3 auf. Bei all diesen Gehörschützern ist das Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Produkte mit dem Kennzeichen E1 sind sehr gut geeignet (insbesondere für Personen mit Hörminderung), solche mit E2 sind geeignet und solche mit E3 bedingt geeignet. Der Einsatz ist in allen Fällen nur zulässig nach erfolgreich bestandener Hörprobe gemäß der genannten Fachinformation.


Kontakt:

Dr. rer. nat. Sandra Dantscher

Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

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