Erklärung zur Barrierefreiheit

für den RCP-Online-Rechner

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist bemüht, seine Softwareprogramme im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 24.06.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webanwendung: RCP-Rechner (https://rcp.ifa.dguv.de)

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 23.06.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist diese Webanwendung bezüglich der zuvor genannten Anforderungen nicht barrierefrei.

Die Webanwendung wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Die Bedienung der Webanwendung ist nicht vollständig barrierefrei: Die Anwendung lässt sich nicht ausschließlich mit der Tastatur bedienen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24.06.2021 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: .